Seid ihr noch gut miteinander oder habt ihr schon geteilt? – das ist dann eine ganz besondere Frage, wenn es um einen Landwirtschaftlichen Betrieb geht. Denn die Höfeordnung setzt voraus, dass es nur einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gibt. Kann es trotzdem zur (Erben)Gemeinschaft kommen? Was muss bedacht werden, wenn mehrere Kinder oder andere den Hof gemeinsam wuppen wollen? Wie kann eine Verständigung auch mit weichenden Erben gut vorbereitet und gestaltet werden? Wie kann eine (interessen)“gerechte“ Teilung aussehen? Wie gelingt es, im Guten auseinander zu gehen?
Im Seminar besteht die Gelegenheit, die Situation des eigenen Betriebs und mögliche Fortführungsperspektiven durch mehrere Personen zu betrachten. Rechtliche und steuerliche Fragen werden dazu in den Blick genommen.